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01.04.2020

Klinik-Übergang geklärt - Beschäftigte jetzt sicher


Der Förderverein Kreisklinik begrüßt Zustimmung der Gremien und Eckpunktepapier zwischen Stadt, Landkreis und GNH.

Heute ist ein guter Tag für alle Beschäftigten und Patienten der Kreiskliniken GmbH, sagen die Vorsitzenden des Fördervereins Kreisklinik Wolfhagen e.V., Klaudia Kälber, Dieter Schrader und Wolfgang Hanske, denn nun ist der Betriebsübergang zum 01.07.2020 sicher und in trockenen Tüchern. Dem Vernehmen nach haben die Mitglieder des Haupt- u. Finanzausschusses des Kreistags per Umlaufbeschluss bis heute Mittag dem Verhandlungsergebnis von Landrat Uwe Schmidt (SPD) zugestimmt. Damit steht nun einem Betriebsübergang nach §613a BGB nichts mehr im Wege.

Inhalt des Eckpunktepapiers ist, dass der Betrieb der beiden Kliniken vom Landkreis Kassel zum 1. Juli 2020 gekauft wird, der dafür entweder den vorhandenen Eigenbetrieb Kliniken oder eine bzw. mehrere noch zu gründende Gesellschaften nutzen wird. Betrieb heißt in dem Fall aber nicht nur eine leere Immobilie, sondern eine Klinik, wie sie vor der Schließung durch die vorgeschobenen Brandschutzgründe gelaufen ist. Das bedeutet, dass alle Stationen inklusive der 24/7-Notfallversorgung inklusive der D-Arzt-Ambulanz, die für die Versorgung von Schüler- u. Arbeitsunfällen eminent wichtig ist, auf den Landkreis übergehen und dass natürlich bis zum 01.07.2020 nichts mehr an der internistischen und chirurgischen Ermächtigungsambulanz geändert wird.

Für uns ist besonders wichtig, ergänzt Vorstandsmitglied Heiko Weiershäuser, dass Landrat Uwe Schmidt (SPD) angekündigt hat, dass alle Beschäftigten der Kreiskliniken Kassel GmbH zum 1. Juli Beschäftigte des Eigenbetriebs oder der o.a. genannten Gesellschaften werden, außer sie widersprechen diesem Betriebsübergang. Damit sind sie sicher und können heute richtig feiern. Und noch eine Zusage des Landrats freut uns für die Beschäftigten sehr: es wird kein Lohndumping mit dem Landkreis geben! In den Auffanggesellschaften des Landkreises oder im Eigenbetrieb wird weiter nach TVöD bezahlt – am Arbeitsvertrag der Mitarbeiter der KKK ändert sich nichts. Der Landkreis beabsichtigt zwar, für den Betrieb der Krankenhäuser Partner ins Boot zu holen. Sollte es dabei zu einer Mehrheit eines anderen, z.B. kirchlichen, Trägers für den Betrieb eines oder beider Krankenhäuser kommen, hat Landrat Uwe Schmidt (SPD) aber schon angekündigt, dass die Besitzstandswahrung für die Beschäftigten für ihn eine zentrale Rolle in den Verhandlungen mit den Partnern sein wird. Der Landkreis wird kein „Lohn-Dumping“ mitmachen – dies ist aber auch nicht zu befürchten, da jeder Krankenhausträger weiß, dass Personal nur dann zu halten und/oder zu gewinnen ist, wenn die Arbeitsbedingungen und damit auch das Gehalt stimmen.

Alle Beschäftigte, die nicht bei den Kreiskliniken, sondern direkt bei der GNH oder Tochtergesellschaften der GNH beschäftigt sind, können sich jederzeit gern an uns als Förderverein wenden. Wir vermitteln gern einen direkten Ansprechpartner beim Landkreis, damit auch sie sich informieren können, wie sie Mitarbeiter beim Landkreis werden werden.

Für Patienten und Beschäftigte unserer Kreisklinik ist heute ein Tag zum Feiern, so die 4 Vertreter des FKk e.V. abschließend. Dafür sind wir all den vielen Helferinnen und Helfern, die uns unterstützt haben, allen voran aber Landrat Uwe Schmidt (SPD) sehr dankbar.



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